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Gesamtarbeitsverträge

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GAV Personalverleih

Der Gesamtarbeitsvertrag für Personaldienstleister tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch die Regierung des Fürstentums Liechtenstein in Kraft und gilt bis zum 31. März 2029. Er verlängert sich automatisch bis zum 31. März 2030, sofern keine der Vertragsparteien die Verlängerung bis zum 30. Juni 2028 schriftlich ablehnt.

GAV-ave

Die gültigen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträge können auf der Homepage der ZPK als PDF heruntergeladen werden.
www.zpk.li