GAV Personalverleih
Der Gesamtarbeitsvertrag für Personaldienstleister tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch die Regierung des Fürs-tentums Liechtenstein in Kraft und gilt bis zum 31. März 2018. Er verlängert sich auto-matisch bis zum 31. März 2019, sofern keine der Vertragsparteien die Verlängerung bis zum 30. Juni 2018 schriftlich ablehnt.
GAV-ave
Die gültigen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträge können auf der Homepage der ZPK als PDF heruntergeladen werden.
www.zpk.li