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Ethik-Standards

Home Qualitätssicherung Ethik-Standards

Die Ethik-Standards regeln das Verhalten der Mitglieder untereinander und gegenüber den Marktpartnern. Ethik-Standards sind Ansprüche, die der Verband an seine Mitglieder stellt, die aber primär in den einzelnen Mitgliedfirmen gelebt und in internen Regelungen festgehalten werden sollten.

a) Faires Verhalten und offene Kommunikation der vlp-Mitglieder

  • vlp-Mitglieder verpflichten sich, in ihren Arbeitsverträgen die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitszeitregeln sowie die Mindestlohnbestimmungen ave Gesamtarbeitsverträge einzuhalten. vlp-Mitglieder betreiben kein Lohndumping.
  • vlp-Mitglieder werben sich gegenseitig keine Kandidat/Innen gegen das Versprechen von Leistungen irgendwelcher Art ab.
  • vlp-Mitglieder pflegen bei der Übernahme von Personal einer andern vlp-Verleihfirma eine offene und vollständige Informationspolitik, d.h.

  • übernehmende vlp-Mitglieder informieren die abgebende vlp-Verleihfirma zum frühestmöglichen Zeitpunkt über eine geplante Übernahme. Die abgebende Verleihfirma informiert ihrerseits ihre Mitarbeiter/Innen umfassend über die daraus sich ergebenden arbeitsrechtlichen Folgen.
  • die beteiligten Parteien halten sich beim Vollzug der Übernahme an die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und streben an, die übernommenen Mitarbeiter/Innen zu mindestens gleichen Lohnbedingungen und gleichem Sozialversicherungsschutz weiter zu beschäftigen.

  • vlp-Mitglieder werben aktiv keine Personalberater/Innen von andern Verbandsmitgliedern ab.
  • vlp-Mitglieder setzen in ihren Arbeitsverträgen das Konkurrenzverbot nur sehr zurückhaltend ein.
  • vlp-Mitglieder geben untereinander vollständige und wahrheitsgetreue Referenzauskünfte über Kandidat/Innen / Mitarbeiter/Innen.

b) Förderung des Branchen-Images in der Öffentlichkeit

  • Der Verband unternimmt in der Öffentlichkeit angemessene Anstrengungen zur Image-Pflege für die Branche.
  • vlp-Mitglieder verpflichten sich, alles zu unterlassen, was das Branchen-Image schädigen kann.
  • vlp-Mitglieder melden belegbare Verstösse gegen Q-Standards sowohl von Mitgliedern wie auch von Nicht-Mitgliedern an die zuständige Ombudsstelle.
  • Von der Ombudsstelle gefällte Entscheide bei Verstössen gegen die Q-Standards werden anonymisiert, Ausschlüsse dagegen namentlich im Verbandsorgan veröffentlicht.